Richtlinien über die Ordensverleihung der Faschingsgesellschaft "Feucht-fröhlich" e.V.
Stand November 2002

Verleihungsordnung

Die Vorstandschaft der FG Feucht-fröhlich hat beschlossen, verdiente aktive Mitglieder der Gesellschaft je nach Bedeutung und Art der Leistung mit folgenden Auszeichnungen zu ehren:

1. Aktivenorden
Dieser Orden wird bei Aufnahme in den Kreis der Elferräte überreicht und ist Teil des Ornats. Nach Erhalt von Orden am Band (Verein oder Verband) ist dieser an den Verein zurückzugeben.

2. Ehrennadel (Nadel in Silber)
Sie zeigt ein Vereinsemblem mit silbernem Kranz
Verleihungskriterien:
Die Ehrennadel wird nach einer aktiven Mitgliedschaft von mindestens 7 vollendeten Jahren und einem Mindestalter von 14 Jahren verliehen.


3. Verdienstorden  „Zeidler“ in Silber
Der Orden stellt die Wappenfigur des Marktes Feucht, den
Zeidler mit Armbrust und Bienenkorb, dar. Er wird am Fußende durch
den Schriftzug der Gesellschaft abgerundet.
Bienenkorb und Schriftzug werden in Silber gehalten.
Der Verdienstorden wird als Halsorden am gelb - grünen Band getragen. Die Verleihung der Verdienstorden "Zeidler" erfolgt mit Urkunde.
Verleihungskriterien
Dieser Orden wird nach einer aktive Mitgliedschaft von mindestens 10 Jahren und einem Mindestalter von 16 Jahren verliehen.


4. Verdienstorden „Zeidler“ in Gold
Ausführung wie vor, jedoch Bienenkorb und Schriftzug der
Gesellschaft werden in Gold gehalten.
Der Verdienstorden wird als Halsorden am gelb - grünen Band getragen. Die Verleihung der Verdienstorden "Zeidler" erfolgt mit Urkunde.
Veleihungskriterien:
Dieser Orden wird nach einer aktiven Mitgliedschaft von mindestens 15 Jahren verliehen.


5. Nadel für 25 jährige Mitgliedschaft
Verleihungskriterien
Die Verleihung der Ehrennadel soll eine Anerkennung des Vereins gegenüber den langjährigen Vereinsmitgliedern sein. Hierbei sollen insbesondere auch die zahlreichen "passiven" Mitgliedern eine Anerkennung bekommen.
Stichtag ist jeweils 25 jährige Mitgliedschaft zum Jahresende. Die Verleihung erfolgt in der nächsten Mitgliederversammlung.
Die betroffenen Mitgliedern sind gesondert schriftlich einzuladen. An unentschuldigt fehlende Mitglieder muß die Nadel nicht nachträglich verliehen werden. Bei entschuldigt fehlenden Mitgliedern sollte bei der nächsten Versammlung die Auszeichnung erfolgen.


6. Tanzschuh
Der Tanzschuh wird an aus dem aktiven Tanzen ausscheidende Mitglieder(innen) verliehen. Die aktive Zeit muß dabei mindestens 10 Jahre betragen.
Allgeme
ine Verleihungskriterien
Die aktiven Mitglieder haben auf die Auszeichnung Anspruch, sobald die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind
. Bei der Zeitrechnung werden unterbrochene Jahre bei folgenden nicht vorhersehbaren Unterbrechungen der aktiven Tätigkeit berücksichtigt:
z.B. längere Krankheit, Bundeswehr, Schwangerschaft, zeitlich begrenzte berufliche Unterbrechung. Eine höherwertige Auszeichnung schließt den Anspruch auf vorangegangene Ehrungen aus. Der Verdienstorden bleibt im Besitz des Ordensträgers, die bei der Verleihung jedoch den Aktivenorden zurückgeben müssen. Die Vorstandschaft behält sich auf einstimmigen Beschluß vor, aktive Mitglieder in besonders verantwortungsvoller Tätigkeit für den Verein bereits früher mit den Verdienstorden auszuzeichnen. Die Ehrung zur 25-jährigen Mitgliedschaft sollte zur Jahresversammlung erfolgen, die Verleihung der Ehrennadel zum Ordensfest, die anderen Vereinsehrungen auf der Dämmersitzung und die Verbandsehrungen auf einer Prunksitzung.

Datum: 11.11.2002

gez. Erwin Wenzel
Vorstandschaft
FG Feucht-fröhlich e.V.