Richtlinien über
die Ordensverleihung der Faschingsgesellschaft "Feucht-fröhlich" e.V.
Stand
November 2002
Verleihungsordnung
Die
Vorstandschaft der FG Feucht-fröhlich hat beschlossen, verdiente
aktive Mitglieder der Gesellschaft je nach Bedeutung und Art der
Leistung mit folgenden Auszeichnungen zu ehren:
1. Aktivenorden
Dieser
Orden wird bei Aufnahme in den Kreis der Elferräte überreicht
und ist Teil des Ornats. Nach Erhalt von Orden am Band (Verein oder
Verband) ist dieser an den Verein zurückzugeben.
2. Ehrennadel
(Nadel in Silber)
Sie zeigt ein Vereinsemblem mit silbernem Kranz
Verleihungskriterien:
Die Ehrennadel wird nach einer aktiven Mitgliedschaft von mindestens
7 vollendeten Jahren und einem Mindestalter von 14 Jahren
verliehen.
3.
Verdienstorden
„Zeidler“ in Silber
Der Orden stellt
die Wappenfigur des Marktes Feucht, den
Zeidler mit Armbrust und Bienenkorb, dar. Er wird am Fußende
durch
den Schriftzug der Gesellschaft abgerundet.
Bienenkorb und Schriftzug werden in Silber
gehalten.
Der Verdienstorden wird als Halsorden am gelb - grünen Band getragen.
Die Verleihung der Verdienstorden "Zeidler" erfolgt mit Urkunde.
Verleihungskriterien
Dieser Orden wird nach einer aktive Mitgliedschaft von mindestens
10 Jahren und einem Mindestalter von 16 Jahren verliehen.
4. Verdienstorden „Zeidler“ in
Gold
Ausführung
wie vor, jedoch Bienenkorb und Schriftzug der
Gesellschaft werden in Gold
gehalten.
Der Verdienstorden wird als Halsorden am gelb - grünen Band getragen.
Die Verleihung der Verdienstorden "Zeidler" erfolgt mit Urkunde.
Veleihungskriterien:
Dieser Orden wird nach einer aktiven Mitgliedschaft von mindestens 15
Jahren verliehen.
5. Nadel
für 25 jährige Mitgliedschaft
Verleihungskriterien
Die Verleihung der Ehrennadel soll eine Anerkennung des Vereins gegenüber
den langjährigen Vereinsmitgliedern sein. Hierbei sollen insbesondere
auch die zahlreichen "passiven" Mitgliedern eine Anerkennung
bekommen.
Stichtag ist jeweils 25 jährige Mitgliedschaft zum Jahresende.
Die Verleihung erfolgt in der nächsten Mitgliederversammlung.
Die betroffenen Mitgliedern sind gesondert schriftlich einzuladen.
An unentschuldigt fehlende Mitglieder muß die Nadel nicht nachträglich
verliehen werden. Bei entschuldigt fehlenden Mitgliedern sollte bei
der nächsten Versammlung die Auszeichnung erfolgen.
6. Tanzschuh
Der
Tanzschuh wird an aus dem aktiven Tanzen ausscheidende Mitglieder(innen)
verliehen. Die aktive Zeit muß dabei mindestens 10 Jahre betragen.
Allgemeine
Verleihungskriterien
Die aktiven Mitglieder haben auf die Auszeichnung
Anspruch, sobald die festgelegten Voraussetzungen erfüllt
sind. Bei
der Zeitrechnung werden unterbrochene Jahre bei folgenden nicht vorhersehbaren
Unterbrechungen der aktiven Tätigkeit berücksichtigt:
z.B.
längere Krankheit,
Bundeswehr, Schwangerschaft, zeitlich begrenzte berufliche Unterbrechung.
Eine höherwertige Auszeichnung schließt den Anspruch auf
vorangegangene Ehrungen aus. Der Verdienstorden bleibt im Besitz des
Ordensträgers,
die bei der Verleihung jedoch den Aktivenorden zurückgeben
müssen. Die Vorstandschaft behält sich auf einstimmigen
Beschluß vor, aktive Mitglieder in besonders verantwortungsvoller
Tätigkeit für den Verein bereits früher mit den Verdienstorden
auszuzeichnen. Die Ehrung
zur 25-jährigen Mitgliedschaft sollte zur Jahresversammlung erfolgen,
die Verleihung der Ehrennadel zum Ordensfest, die anderen Vereinsehrungen
auf der Dämmersitzung und die Verbandsehrungen auf einer Prunksitzung.
Datum:
11.11.2002
gez.
Erwin Wenzel
Vorstandschaft
FG Feucht-fröhlich e.V.
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